Vergangenheits-bewältigung und Versöhnung

Ist friedliche Transformation von Gesellschaften denkbar?

Bewaffnete Konflikte hinterlassen tiefe Wunden in einer Gesellschaft. Um langfristig Frieden zu sichern und künftige Konflikte zu verhindern, ist neben der Wiederherstellung von Sicherheit und dem Wiederaufbau die Versöhnung ehemals verfeindeter Gruppen erforderlich.

Das Bild zeigt ein Mädchen, das im UN-Hauptquartier in New York mit einer Blume den Opfern des Völkermords in Ruanda im Jahr 1994 gedenkt. Foto: UN Photo/Paulo Filgueiras

Die Erinnerung an die Opfer ist ein wichtiger Bestandteil der Vergangenheitsbewältigung. Wie hier im UN-Hauptquartier in New York wird den Opfern des Völkermords in Ruanda (1994) jedes Jahr am 7. April gedacht.

Bewaffnete Konflikte hinterlassen tiefe Wunden in einer Gesellschaft. Um langfristig Frieden zu sichern und künftige Konflikte zu verhindern, ist im Zuge der Friedenskonsolidierung neben der Wiederherstellung von Sicherheit und dem Wiederaufbau die Versöhnung ehemals verfeindeter Gruppen erforderlich. Die Aufarbeitung und Bewältigung der Vergangenheit sowie die Schaffung von Gerechtigkeit sollen den Grundstein für ein friedliches Zusammenleben legen. Wahrheitsfindung, Strafverfolgung und die Wiederherstellung der Würde der Opfer sind wichtige Schritte für die Beendigung von Feindschaften und Polarisierungen in Nachkriegsgesellschaften.

Die Vereinten Nationen fassen unter »Übergangsgerechtigkeit« (transitional justice) oder »Vergangenheits- und Versöhnungsarbeit« alle Mechanismen, durch die eine Gesellschaft Vergangenheitsbewältigung unternimmt, mit dem Ziel, Täterinnen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen, Gerechtigkeit wiederherzustellen und Versöhnung zu erreichen. Dazu gehören Initiativen zu Strafverfolgung von Kriegsverbrechen, Wahrheits- und Versöhnungskommissionen, institutionelle Reformen besonders im Justiz- und Sicherheitssektor, Entschädigungen für Opfer, Amtsenthebungen belasteter Personen (Lustration) sowie die Dokumentation von Verbrechen, Erinnerungs- und Bildungsarbeit.
Diese Maßnahmen sollen Straflosigkeit verhindern, Verbrechen aufklären und die Vergangenheit aufarbeiten, eine öffentliche Wahrnehmung der Opfer schaffen, Gewaltbereitschaft eindämmen, Menschenrechte stärken und das Vertrauen in Institutionen fördern. In der Praxis werden meist verschiedene Maßnahmen kombiniert: Unparteiische Wahrheitskommissionen können beispielsweise die strafrechtliche Verfolgung ergänzen. Zusätzlich sollten die Opfer materielle oder symbolische Entschädigungen erhalten.

Internationale Unterstützung von Versöh­nungsprozessen

Der Weg zu einer friedlichen Transformation von Gesellschaften ist komplex und langwierig. Versöhnungsprozesse können Jahrzehnte andauern. Sie finden auf nationaler Ebene statt und lassen sich nicht von Außen erzwingen, eine internationale Unterstützung ist daher nur begrenzt möglich. Nur wenn die Opfer bereit sind, zu vergeben, wenn Täterinnen und Täter bereit sind, Verantwortung für begangene Taten zu übernehmen, lassen sich Feindschaften beenden. Aufgabe staatlicher Institutionen ist es, für die Anerkennung der Opfer und die Unterbindung künftiger Verbrechen Sorge zu tragen.

Internationale Nichtregierungsorganisationen und Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit sind in der Versöhnungsarbeit aktiv. Die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) beispielsweise unternimmt Rechts- und Verwaltungsberatung in betreffenden Ländern (z. B. bei der Entschädigungsgesetzgebung) und unterstützt Wahrheitskommissionen, strafrechtliche Aufarbeitung (z. B. durch Prozessbeobachtung und die Ausbildung von Richtern) sowie lokale zivilgesellschaftliche Initiativen.

Beispiele der Vergangenheits- und Versöh­nungsarbeit

Ein prominentes Beispiel stellten die Nürnberger Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg dar. Neuere Beispiele der Strafverfolgung sind die Internationalen Strafgerichte für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda. Wahrheitsund Versöhnungskommissionen, wie sie u. a. in Südafrika, Guatemala, Uganda, Sri Lanka, Sierra Leone und Timor-Leste eingesetzt wurden, sammeln die Stimmen von Opfern und Zeugen, führen thematische Untersuchungen sowie Analysen von Rechtsverletzungen gegenüber Frauen und Kindern durch, halten öffentliche Anhörungen und veröffentlichen einen Abschlussbericht. Auch in Deutschland gab es mit der der Enquête-Kommission zur Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur (1992-94) eine Wahrheitskommission. Reparationsleistungen an Holocaust-Überlebende oder die Zentrale des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR sind weitere Beispiele der Vergangenheitsarbeit in Deutschland.

Der im März 2010 von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon veröffentlichte Leitfaden legt Leitlinien, Bestandteile und Wege zur Stärkung der UN-Aktivitäten in der Vergangenheits- und Versöhnungsarbeit dar. Er hebt hervor, dass Programme der Vergangenheits- und Versöhnungsarbeit stets einzigartig sind und sich stark am jeweiligen länderspezifischen Kontext orientieren müssen. Eine Identifizierung der Konfliktursachen, der begangenen Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen sowie der verwundbaren Gruppen ist essentiell. Darüber hinaus muss der Justiz- und Sicherheitssektor eines Landes berücksichtigt werden.

Die Umsetzung der Programme soll durch nationale und lokale Akteure erfolgen. Internationale Unterstützung muss sich auf die Entwicklung nationaler Kapazitäten richten, um die Länder in die Lage zu versetzen, Versöhnungsprozesse zu gestalten.

UN-Friedenssicherung und Versöhnungsarbeit

Im System der Vereinten Nationen kommt dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) eine führende Rolle in der Vergangenheits- und Versöhnungsarbeit zu. OHCHR-Länderbüros begleiten z. B. die Errichtung und Ausgestaltung von Wahrheitskommissionen und Initiativen zur Strafverfolgung mit Expertise und Beratung.

UN-Friedensoperationen nehmen heute vermehrt Aufgaben im Bereich der Vergangenheits- und Versöhnungsarbeit wahr (in der Regel in Zusammenarbeit mit einer OHCHRRepräsentanz). Die meisten Friedenseinsätze verfügen über eine gewichtige Rechts-Komponente. Der Fokus liegt auf der Unterstützung beim Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und Reformen im Justiz- und Sicherheitssektor. Rechts- und Menschenrechts-Komponenten der UN-Friedenseinsätze sowie politische UN-Missionen unterstützen darüber hinaus Wahrheits- und Versöhnungskommissionen, Straftribunale oder Entschädigungsprogramme, u. a. in Libyen, Sierra Leone und Burundi.

Eine wichtige Rolle kommt der Strafverfolgung zu. In den 1990er Jahren setzte der UN-Sicherheitsrat die Strafgerichte für Ruanda und das ehemalige Jugoslawien zur Strafverfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Weitere Tribunale wurden in Kooperation mit den UN geschaffen, u. a. in Sierra Leone und Kambodscha, sowie der bedeutende Internationale Strafgerichtshof (IStGH). Der Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien hat im Lauf seines 20-jährigen Bestehens 161 Personen angeklagt. Heute sind noch vier Prozesse abzuschließen. Auch in Ruanda dauert der schwierige Versöhnungsprozess nach dem Völkermord 1994 an. Mehr als 120.000 Personen wurden angeklagt und vor verschiedene Gerichte gestellt. Zusätzlich wurde eine Kommission für nationale Einheit und Versöhnung eingerichtet.

Strafgerichte sind bedeutend, Vergangenheits- und Versöhnungsarbeit ist jedoch auf mehrere Instrumente angewiesen. Sie ist langwierig und soll sie erfolgreich sein, ist die Bereitschaft in Gesellschaft, die Suche nach Wahrheit zuzulassen, Voraussetzung. Die internationale Gemeinschaft kann ihre Unterstützung anbieten und Versöhnungsprozesse begleiten.

Tina Schmidt für die DGVN,
Berlin

Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (DGVN) in Berlin. Sie setzt sich gegenüber der deutschen Öffentlichkeit und der Politik für die Vereinten Nationen und die Vision von einer friedlichen und gerechten Welt ein. Mehr Informationen unter www.dgvn.de.